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Einsicht in das Güterrechtsregister beantragen

Allgemeine Informationen

Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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