Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Allgemeine Informationen
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass werden nur Waffen eingetragen, für die Sie eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Waffen haben (Waffenbesitzkarte oder Jagdschein). In den Europäischen Feuerwaffenpass werden bis zu 10 Waffen eingetragen. Wollen Sie mehr Waffen mitnehmen, erhalten Sie einen weiteren Europäischen Feuerwaffenpass.
Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.