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Krankenhausbehandlung für Krankenversicherte finanzieren

Allgemeine Informationen

Versicherte haben Anspruch auf Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus. Die Leistung umfasst insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein Entlassmanagement, um Sie nach der Krankenhausentlassung bei der Sicherstellung der weiteren Versorgung zu unterstützen. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Arzneimittel und für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen unter anderem Verband-, Heil- und Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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