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Wechsel des Schuljahrganges in Form einer Wiederholung, eines Überspringens oder eines Zurücktretens beantragen

Allgemeine Informationen

Ob Ihr Kind am Schuljahresende versetzt wird, hängt von der Leistungsentwicklung und den Noten ab. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.

Sie können bei der Schule beantragen, dass Ihr Kind eine Klasse wiederholt (freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs) oder in eine höhere Klasse versetzt wird (Überspringen eines Schuljahrgangs).

Sie können zum Schulhalbjahr beantragen, dass Ihr Kind den nächst tieferen Schuljahrgang besucht (freiwilliges Zurücktreten). Das ist nicht möglich, wenn Ihr Kind die Schuleingangsphase der Grundschule besucht.

Ihr Kind kann während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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