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Eintragung in die Handwerksrolle mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder Technikerabschluss

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. 

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register. 

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung. 

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Üben Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke aus, ob in Teilen oder im Ganzen, müssen Sie jedes Handwerk einzeln in die Handwerksrolle eintragen lassen. Des Weiteren ist in der Handwerksrolle die Betriebsleitung erfasst. Diese übernimmt die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs. Sie muss über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. 

Als Betriebsleitung kommen in Frage: 

  • Inhaberinnen oder Inhaber von Handwerksbetrieben oder 
  • angestellte Personen des Handwerksbetriebs 

jeweils mit entsprechenden Qualifikationen.

Als Qualifikationsnachweis für die Betriebsleitung kommt neben einer entsprechenden Meisterqualifikation in Frage:  

  • ein Ingenieurabschluss
  • ein Abschlusszeugnis einer Technischen Hochschule oder 
  • ein Zeugnis über eine bestandene Prüfung zur staatlich geprüften Technikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Techniker. 

Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils dem Handwerk entsprechen, das Sie mit Ihrem Betrieb ausüben wollen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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