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Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum vierten Behandlungs-versuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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