Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
Allgemeine Informationen
Als Arbeitgeberin beziehungsweise als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.
Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:
- kontinuierliche Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe
- besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).
Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.