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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Allgemeine Informationen

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Voraussetzungen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Onlinedienste

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