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Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Teleradiologie beantragen

Allgemeine Informationen

Mit der Genehmigung dürfen Sie eine teleradiologische Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen oder wesentlich ändern. Bevor Sie die Genehmigung erhalten, prüft die Behörde, ob Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Änderungen im Personal der Strahlenschutzbeauftragten müssen ebenfalls erneut mitgeteilt werden. Beispiele für weitere wesentliche Änderungen sind:

  • ein Wechsel des Raumes, 
  • des Bildempfängers
  • oder auch bauliche Veränderungen des Raumes.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA