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Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen

Allgemeine Informationen

Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse zu betreiben oder planen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?

In diesen Fällen bedarf es einer bzw. einer erneuten Genehmigung der zuständigen Strahlenschutzbehörde.

Hierfür müssen Sie einen Genehmigungsantrag sowie die zur Beurteilung erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Behörde einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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