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Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen

Allgemeine Informationen

Um eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben zu können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen und eine Genehmigung beantragen.

Der Behörde müssen Sie auch mitteilen, wenn Sie wesentliche Änderungen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung vornehmen möchten. In diesem Fall benötigen Sie eine erneute Genehmigung.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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