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Betrieb eines Störstrahlers oder wesentliche Änderung des Betriebs genehmigen lassen

Allgemeine Informationen

Sie beabsichtigen einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten wesentlich abzuändern?

Diese Vorhaben sind genehmigungspflichtig. Hierfür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Genehmigungsantrag stellen und die zur Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts erforderlichen Unterlagen einreichen.

Die zuständige Strahlenschutzbehörde prüft Ihren Antrag, ob dieser die für die Genehmigung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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