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Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten. Damit können Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen.

Den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit benötigen Sie in folgenden Bereichen:

  • Sicherheitskontrollen,
  • der Abfertigung,
  • dem Transport,
  • der Kontrolle von Luftfracht sowie 
  • allgemein um Sicherheitsbereiche zu betreten. Zu Sicherheitsbereichen zählen unter anderem:
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste vor ihrem Abflug aufhalten können, 
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird, und
    • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen – zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.

Die Regelung betrifft somit auch:

  • Pilotinnen und Piloten,
  • Flugschülerinnen und Flugschüler, 
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
  • Schülerpraktikanten und -praktikantinnen
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger
  • Händler und Gewerbetreibende sowie    
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird untersucht, dass von Ihnen keine Gefahr für die Sicherheit im Luftverkehr ausgeht. Die Prüfung umfasst:
  • Angaben zu Ihrer Person,
  • Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre (nicht bei Luftfahrern und Luftfahrerinnen),
  • Ihre Wohnsitze oder der gewöhnliche Aufenthalsort der vergangenen 10 Jahre,
  • Prüfung von Strafregistereinträgen,
  • Auskünfte von Behörden.

Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.

Benötigen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, müssen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung selbst beantragen. Der Antrag ist über Ihren Arbeitgeber oder den Flughafenbetreiber einzureichen.

Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann auch bedeuten, dass Sie weitere Unterlagen oder Nachweise einreichen müssen, zum Beispiel einen Drogentest.

In der Regel sind Sie nicht zuverlässig, wenn

  • Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder 
  • Sie mindestens 2 Mal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sind und diese Verurteilung noch nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
  • Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind
  • seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.
 

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

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