Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Allgemeine Informationen
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Dann prüft die Behörde zum Beispiel bauplanungsrechtliche Vorschriften nicht.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser -zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.