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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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