Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Allgemeine Informationen
Wollen Sie einen Teil einer Anlage errichten und/oder betreiben, der auf Grund seiner Beschaffenheit oder des Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Die Behörde prüft, ob ein berechtigtes Interesse für die Errichtung und den Betrieb vorliegt. Nach vollständiger Prüfung der Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheids.