Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Allgemeine Informationen

Genehmigungen für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sichergestellt ist und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen. Ob für Ihr Vorhaben eine vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, richtet sich nach Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

  GTS