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Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten

Allgemeine Informationen

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

Für bergrechtliche Bewilligungen auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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