Verkehrszeichen aufstellen
Allgemeine Informationen
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.