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Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Jugendliche, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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