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Sich für die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe anmelden.

Allgemeine Informationen

Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen.

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung bestanden haben.  Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung bei ausländischen Abschlüssen oder für Abschlüsse aus vergleichbaren Berufsausbildungen.

Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob Sie

  • das Handwerk ausüben können
  • selbstständig führen können,
  • Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden können.

Sie können den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung entweder schriftlich oder elektronisch stellen.

Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen. In den Prüfungsteilen werden folgende Kenntnisse geprüft:

  • praktische
  • theoretische fachliche,
  • betriebswirtschaftliche
  • arbeitspädagogische Kenntnisse

Nach bestandener Prüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.

Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils dürfen Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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 GT 

 LAGA