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Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Ausland für die Arbeit als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit beantragen

Allgemeine Informationen

Die Tätigkeit als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit arbeiten können, müssen Sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Person für die Zuchtarbeit tätig sein. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit einer entsprechenden deutschen Qualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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