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Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen

Allgemeine Informationen

Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entspricht. Im Weiteren müssen

Gashochdruckleitungen vor ihrer Inbetriebnahme von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen auf Dichtheit, Festigkeit und das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen geprüft werden.

Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme.

Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und

einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder

die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen,

benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle.

Als Sachverständige oder Sachverständiger für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, können Sie anerkannt werden, wenn Sie Sachverständiger

  • einer technischen Überwachungsorganisation,
  • einer öffentlichrechtlichen Materialprüfanstalt oder
  • des Deutschen Vereins von Gas und Wasserfachmännern e.V. (DVGW) sind.

Allerdings dürfen Sie als DVGW- Sachverständige oder DVGW-Sachverständiger nur Prüfungen an Verdichter-, Regel- und Messanlagen vornehmen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Anträge / Formulare

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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