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Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs anzeigen

Allgemeine Informationen

Mit der Genehmigung für eine tiermedizinische Röntgeneinrichtung, können Sie die Einrichtung in Betrieb nehmen oder diese genehmigungsentsprechend wesentlich ändern.

Bitte beachten Sie, dass sich die Genehmigung auf die als Strahlenschutzbeauftragte genannte Person bezieht. Wenn sich Änderungen in diesem Bereich ergeben, müssen diese ebenfalls der Behörde mitgeteilt werden.

Ein Beispiel für weitere wesentliche Änderungen ist der Wechsel des Bildempfängers der genehmigten Röntgeneinrichtung.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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