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Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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