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Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Allgemeine Informationen

Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs . 

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln. 

Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob 

  • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, 

  • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt. 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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