Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Allgemeine Informationen
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis. Nicht erlaubnispflichtig ist darüber hinaus der sogenannte Werkverkehr, das heißt der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.
Sind die Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr . Für grenzüberschreitende Güterbeförderungen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates. Seit dem 21.05.2022 unterliegen Unternehmen im Rahmen von grenzüberschreitenden Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen einer Lizenzpflicht.
Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.
Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz können befristet, unter Bedingungen und/oder mit Auflagen erteilt werden.