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Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen beantragen

Allgemeine Informationen

Das Landesverwaltungsamt erteilt die Genehmigungen und Erlaubnisse für die gewerbliche Binnenschifffahrt auf Landesgewässern.

Es führt Prüfungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Fahrgastschiffen und Fähren auf Landesgewässern durch.

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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 GT 

 LAGA