Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen
Allgemeine Informationen
Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.