Neue Allgemeinverfügung unterzeichnet
In einem feierlichen Rahmen an der Marina Mücheln unterzeichnete der Landrat des Saalekreises die erweiterte Allgemeinverfügung am Nachmittag des 26. März 2014.
Diese regelt die Nutzung des Geiseltalsees nun von Mücheln bis Frankleben, somit ist ca. die Hälfte des Geiseltalsees zur Nutzung freigegeben. Neben den Bestimmungen zu Badestrand, Motor- und Segelbooten kommt eine neue Badestelle in Frankleben, der Tauch-, Surf- und sehnlichst erwartete Angelsport hinzu.
Damit jeder den zugelassen Ort an dem er seiner Freizeitaktivität ausüben kann, leicht findet wurden in die Karte zur Allgemeinverfügung leicht verständliche Piktogramme eingearbeitet.
Mit ihrer Unterzeichnung und sofortigen Veröffentlichung tritt die neue Allgemeinverfügung schon am 27. März 2014 in Kraft.