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Haushaltssatzung 2016 rechtskräftig

Der Stadtrat der Stadt Mücheln (Geiseltal) verabschiedete in seiner Sitzung am 03. März 2016 den Haushalt für das Jahr 2016.

Der Ergebnisplan, welcher die laufende Geschäftstätigkeit beinhaltet, hat einen Umfang von 10,9 Mio. Euro und schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 295.000 Euro ab. Dieser wird mit der Rücklage verrechnet. 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes, welche für den Ausgleich der laufenden Aufwendungen benötigt werden, sind weiterhin stark rückläufig; gleichzeitig wirken sich die vom Land eingeführten Standards in der Kinderbetreuung auf die Kommunen finanziell sehr stark aus. Waren es 2012 noch 60% der Eltern, die einen Ganztagsplatz in Anspruch nahmen, so sind es 2014 über 85% der Eltern, die den zum 01.08.2014 eingeführten Ganztagesanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz nutzen. Die Folge ist ein erheblich gestiegener Personalbedarf, welchen die Freien Träger nicht annähernd decken können.

Auf Grund dessen wurden die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertagestätten ab 01.04.2016 um 10€/Platz und Monat erhöht. Diese Mittel kommen aber gänzlich den Einrichtungen zu Gute, denn damit können in 8 von 9 Kindertagesstätten auch im Jahr 2016 bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Für die Kita „Warte-Knirpse“ in Langeneichstädt werden zudem im STARK III-Programm Fördermittel zur energetischen Grundsanierung mit einem Kostenvolumen in Höhe von 848T€ beantragt. Der Haushaltsplan beinhaltet die entsprechende Finanzierung.

Insgesamt werden im Jahr 2016 Liquiditätsreserven in Höhe von planmäßig 1.051.700 EUR in Anspruch genommen. In Summe können damit 4.772.100 EUR investiert werden.

Neben der Ausreichung von Fördermitteln wird die Liquiditätslage durch weitere avisierte Grundstücksverkäufe an der Marina Mücheln gestärkt.

Die Stadt Mücheln investiert 2016 neben den Kindertagesstätten vor allem in Bildung.

Die größten Projekte sind die Anbauten an das Gymnasium und Grundschule „Geschwister Scholl“. Letzterer soll nach Aushändigung des in Aussicht gestellten Fördermittelbescheides beginnen.

Weiterhin sind Mittel für die Förderung des Breitbandausbaus geplant.

Ziel ist die flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein rein privatwirtschaftlicher Ausbau, mangels Wirtschaftlichkeit für die Unternehmen, bisher noch nicht gelungen ist.

 

Weitere Information zum Stand der Haushaltswirtschaft sowie zu geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen finden sie im Vorbericht zum diesjährigen Haushalt unter www.muecheln.de  - Aktuelles.

 

 

Anja Popko

Amtsleiterin Finanzen

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