Information des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal
Information des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal
2. Zulassung der Abweichung vom Grenzwert für den Parameter Uran im Versorgungsgebiet Mücheln, Krumpa wieder aufgehoben
Beendigung der Ersatzwasserversorgung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet Mücheln – Krumpa,
mit der Übernahme der Trinkwasserversorgung in Mücheln im Jahr 2013 hat sich der ZWAG dem Sachverhalt des etwas erhöhten Uranwertes im Müchelner Trinkwasser angenommen und zahlreiche Untersuchungen unternommen sowie technische Maßnahmen umgesetzt, um den Messwert für Uran unterhalb des Grenzwertes zu etablieren.
Gleichzeitig hatte der ZWAG eine Ausnahmegenehmigung derart beantragt, Trinkwasser mit einem im Vergleich zum Grenzwert (10 µg/l) etwas überhöhten Uranwert liefern zu können. Dem Anliegen des ZWAG hat das Gesundheitsamt des Landkreises auch bis zum 31.03.2018 entsprochen und hierfür die o.g. Zulassung der Abweichung bis zu einem Höchstwert von 30 µg/l erteilt.
Durch den Betrieb einer provisorischen technischen Lösung ab dem Jahre 2014 waren bereits ab diesem Zeitpunkt keine Grenzwertüberschreitungen mehr zu verzeichnen. Im Jahr 2015 ist dieser Zustand durch weitere bauliche Maßnahmen verfestigt worden. Ende September 2015 war es dann soweit und der Urangehalt konnte dem gesetzlichen Grenzwert nicht mehr nur Stand halten, sondern wurde nun auch merklich unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes etabliert. Der aktuelle Uranwert im Müchelner Trinkwasser beträgt nun 7,5 μg/l bis 9 μg/l. Nachzulesen ist dies auch in der aktuellen Trinkwasseranalyse des Landesamtes für Verbraucherschutz LSA unter www.zwag.info.
Mit Bescheid des Gesundheitsamtes des Landkreises vom 13.04.2016 endet nun vorzeitig die Zulassung der Abweichung vom Grenzwert für den Parameter Uran. Damit verbunden sind gleichzeitig die Beendigung der Ersatzversorgung und die bisherige Erstattung der Aufwendungen für den Bezug von Ersatzwasser für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren.
Ich bedanke mich recht herzlich für das gezeigte Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
M. Vogler
Verbandsgeschäftsführer