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Hinweise zur Leerung der Restabfallbehälter

Seit 01.01.2017 gelten kreisweit einheitliche und damit teilweise neue Regelungen für die öffentliche Abfallentsorgung. Folgendes ist dabei zu beachten:

 

Insofern sich der Standplatz des Restabfallbehälters unmittelbar am Straßenrand befindet, kann beim Landkreis Saalekreis, Umweltamt, Domplatz 9 in 06217 Merseburg (03461-401447, 401419 oder abfallbehoerde@saalekreis.de) eine Markierung abgefordert werden. Ist der Behälter dementsprechend markiert, wird er nicht geleert. Damit können die Anzahl der Restabfallbehälterleerungen reduziert und Behälterleerungsgebühren gespart werden.

 

Treten gelegentlich Mehrmengen an Restabfall (z.B. im Zuge einer Renovierung) auf, so dass das Volumen des Restabfallbehälters nicht ausreicht, können beim Landkreis, an den Wertstoffhöfen der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH (Merseburg / Beuna, Querfurt, Oppin) sowie bei der Stadt Landsberg, der Stadt Teutschenthal, der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal Restabfallsäcke erworben werden. Diese Restabfallsäcke sind am Entsorgungstag der Restabfallbehälter, neben dem Behälter bereitzustellen. Ausschließlich diese Restabfallsäcke werden vom Entsorger mitgenommen. Mit der Entrichtung der Gebühr beim Erwerb der Restabfallsäcke ist die Entsorgung vollständig abgegolten. Diese Säcke werden vom Entsorger nicht verwogen und nicht als Leerung gezählt.

Bei dauerhaft erhöhtem Restabfallaufkommen besteht die Möglichkeit, seinen Restabfallbehälter gegen einen größeren Behälter einzutauschen. Melden Sie sich dazu bitte unter dem angegebenen Kontakt bei der Abfallbehörde des Landkreises.

 

Die Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung sind unter www.saalekreis.de ->

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