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Digitaler Ausweis und Smart-eID-Gesetz

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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 das „Smart-eID-Gesetz“ abschließend gebilligt. Es soll in seinem wesentlichen Teil am 1. September 2021 in Kraft treten. Bürgerinnen und Bürger werden sich künftig allein mit ihrem Smartphone identifizieren können. Das Gesetz soll die Digitalisierung vorantreiben und viele Vorgänge erleichtern. Zur genauen Funktionsweise werden wir Sie zeitnah informieren.

 

Mehr Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal

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