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Informationen zur Reform Grundsteuer

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Bild zur Meldung: Informationen zur Reform Grundsteuer

Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer zu ermitteln. Dafür sollen ab dem 01.07.2022 Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden.

Anhand der Angaben in den Feststellungserklärungen zur Grundsteuer berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus. Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen. Sie sind ab dem 01.01.2025 Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Mücheln (Geiseltal). Dazu wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt festgelegt wird, multipliziert.

Was genau müssen Sie nun als Grundstückseigentümer*in beachten?

  • Für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben werden.
  • Die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den 01.01.2022, d. h. es sind sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die Wertverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zugrunde zu legen.
  • Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Zudem sollen Informationsschreiben von den Finanzämtern an alle Grundbesitzer*innen ergehen – voraussichtlich im Juni diesen Jahres.
  • Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 01.07.2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist endet nach derzeitigem Stand am 31.10.2022.

Welche Daten von bebauten Grundstücken sind für die Feststellungserklärung relevant?

Wohngrundstücke: (Einfamilien-, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum)

  • Aktenzeichen, Lage des Grundstückes (Gemarkung/Flur, Flurstücknummer)
  • Grundstücksfläche, Grundstücks- und Gebäudeart, Bodenrichtwert, Wohn- und Nutzfläche, Anzahl der Wohnungen, Baujahr, bei Wohnungseigentum die Miteigentumsanteile und ggf. Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenplätze

Nichtwohngrundstücke: (Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte und sonst. bebaute Grundstücke )

  • Aktenzeichen, Lage des Grundstückes (Gemarkung/Flur, Flurstücknummer)
  • Grundstücksart, Grundstücksfläche, bei Teileigentum der Miteigentumsanteil, Bodenrichtwert, Gebäudeart(en), Baujahr und Bruttogrundflächen

Welche Daten von unbebauten Grundstücken sind für die Feststellungserklärung relevant?

  • Aktenzeichen, Lage des Grundstückes (Gemarkung/Flur, Flurstücknummer)
  • Grundstücksfläche, Bodenrichtwert

Welche Daten sind für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für die Feststellungserklärung relevant?

  • Aktenzeichen, Lage des Grundstückes (Gemarkung/Flur, Flurstücknummer)
  • Nutzungsarten, Flächen der Nutzung ggf. Ertragsmesszahl, Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude und ggf. Tierbestände

Als Betrieb der Land- und Fortwirtschaft gelten auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind ohne dass die oder der Eigentümer aktiver Land- und Forstwirt*in ist.

Wo finden Sie notwendige Daten und Informationen?

  • Information zu den aktuellen Bodenrichtwerten finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen Anhalt (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de).
  • Angaben zur Gemarkung/Flur/Flurstücknummer und Grundstücksgrößen finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug.
  • Das Aktenzeichen für Ihr Grundstück finden Sie auf Ihrem bisherigen Feststellungsbescheid vom Finanzamt. Es soll aber auch auf dem Informationsschreiben vom Finanzamt zur neuen Feststellungserklärung enthalten sein.

Was bedeutet „elektronische Einreichung“ der Feststellungserklärung?

  • Die Feststellungserklärungen können kostenfrei über die Steuer-Onlineplattform ELSTER (www.elster.de) übermittelt werden. Es werden keine Formulare in Papierform ausgegeben. Familienangehörige dürfen die eigene Elster-Portal-Registrierung nutzen, um für Verwandte, denen es nicht selbst möglich ist eine elektronische Erklärung abzugeben, die Feststellungserklärung einzureichen.

Hinweis: Bitte bedenken Sie das die Registrierung auf dem Elster Portal einige Tage in Anspruch nimmt. Daher sollten Sie sich bereits jetzt registrieren.

Die vorstehenden Informationen können Sie auch auf dem Grundsteuer-Landesportal Sachsen Anhalt nachlesen.

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