Schöffenwahl 2023
Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028
Die Amtszeit der im Jahr 2018 gewählten Schöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 müssen deshalb neue Schöffen gewählt werden.
Gemäß §§ 34 und 77 GVG hat der Präsident des Landgerichts Halle die erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt und zwar im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk.
Gemäß dieser Verfügung des Herrn Präsidenten des Landesgerichts sind daher für die Stadt Mücheln (Geiseltal) mindestens sechs Personen zu benennen.
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde wohnt.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mücheln (Geiseltal), haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit, dann melden Sie sich bei der
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Hauptamt/Frau Panzer
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
Tel.-Nr.: 034632-40119
E-Mail:
Das Antragsformular kann unter
www.muecheln.de unter Bürgerservice – Wahlen – Schöffenwahl 2023
bzw. unter
https://www.muecheln.de/seite/623714/schöffenwahl-2023.html abgerufen werden.
Andreas Marggraf
Bürgermeister Stadt Mücheln (Geiseltal)