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Grundsteuerbescheide vom Finanzamt – Bedeutung und Prüfung

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Grundsteuerbescheide vom Finanzamt – Bedeutung und Prüfung

 

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung ist zum 31.01.2023 abgelaufen. Ein Großteil der Immobilien- und Grundbesitzer hat seine Erklärung bereits abgegeben. Diese Erklärungen sind Grundlage für das zuständige Finanzamt, das den Grundsteuerwert berechnet und den Grundsteuermessbetrag festlegt. Sie können sich darauf einstellen, bald einen Brief vom Finanzamt zu erhalten – oder haben diesen sogar schon bekommen.

Der Brief des Finanzamtes enthält zwei Bescheide: Den Grundsteuerwertbescheid mit dem Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbescheid mit dem Grundsteuermessbetrag. Nach Erhalt dieser Bescheide muss noch niemand eine Zahlung leisten. Das ist aber kein Grund die beiden Bescheide links liegen zu lassen. Die Berechnungen des Finanzamtes dienen der Stadt als Grundlage für die endgültige Festsetzung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Daher sollten Eigentümer die Werte in den beiden Bescheiden genau prüfen und kontrollieren, ob die Angaben richtig sind.

Wenn Sie einen Fehler bemerken, sollten Sie möglichst schnell Einspruch gegen beide Bescheide einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Der Einspruch muss schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden, er kann auch elektronisch über das Elster-Portal erfolgen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann man nur noch schwer gegen die Neubewertung des eigenen Grundstückes vorgehen. Sie ist dann ab 2025 für sieben Jahre bindend.

Wie prüfen Sie nun Ihre Grundsteuerbescheide:

Schritt Eins: Stimmen die Daten?

Als erstes sollten Sie prüfen, ob alle Eckdaten zu Ihrem Grundstück und/oder Gebäude vom Finanzamt richtig aus der Erklärung übernommen wurden. Achten Sie darauf, dass sich keine Zahlendreher eingeschlichen haben. Die zu prüfenden Eckdaten finden Sie im Bescheid zum Grundsteuerwert. Die nachfolgend aufgezählten Informationen müssen korrekt sein:

Aktenzeichen – Grundstücksart - Baujahr und Jahr der Kernsanierung - Anzahl der Wohnungen und die Wohnfläche – Anzahl Garagenstellplätze – Grundstücksfläche und Miteigentumsanteil – Bodenrichtwert

Gleichzeitig sollten Sie prüfen, ob Sie selbst keine Fehler bei den Angaben in der Grundsteuererklärung gemacht haben.

Schritt Zwei: Hat das Finanzamt sich verrechnet?

Dies nachzuvollziehen, ohne die einzelnen Rechenschritte des Bewertungsgesetztes anzuwenden wird schwer. Es gibt jedoch einen einfachen Weg im Internet, unter www.grundsteuer.de/rechner, wo mit Hilfe der Eingabe der Daten zu Ihrem Grundstück und Gebäude die Berechnung erstellt werden kann.

Schritt Drei: Stimmt der Grundsteuerwert mit dem Wert im Grundsteuermessbescheid überein?

Prüfen Sie, ob der berechnet Grundsteuerwert aus dem Grundsteuerwertbescheid zum 01.01.2022 mit dem Wert im Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025 übereinstimmt.

Schritt Vier: Muss ich ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer zahlen als bisher?

Um festzustellen ob Sie durch den vom Finanzamt berechneten Steuermessbetrag mehr oder weniger Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zu zahlen haben, können Sie wie folgt vorgehen: Vergleichen Sie den neuen mit dem alten Wert! Ihren neuen Steuermessbetrag finden Sie auf dem zweiten Bescheid des Finanzamtes „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“. Den alten Steuermessbetrag finden Sie auf dem zuletzt an Sie gesendeten Grundsteuerbescheid der Stadt Mücheln (Geiseltal).

Ist Ihr neuer Messebetrag niedriger als der alte, können Sie von einer geringeren Grundsteuerbelastung durch die Stadt ausgehen. Ist der neue Steuermessbetrag deutlich höher, wird es ab 2025 auch mit größter Wahrscheinlichkeit teurer für Sie.

Beispiel für die Berechnung der Minder- oder Mehrbelastung bei einem Grundstück inkl. Gebäude:

Ihr neuer Steuermessbetrag liegt bei 80,00 €, der alte lag bei 60,00 €. Der Hebesatz Grundsteuer B der Stadt Mücheln (Geiseltal) liegt bei 380%. Dann würden Sie ab dem Jahr 2025, bei einem unveränderten Hebesatz, 304,00 € jährliche Grundsteuer zahlen, bisher müssen Sie 228,00 € im Jahr zahlen. Es ergäbe sich also eine Mehrbelastung von 76,00 €.

Alt:         60,00 € x 380% bzw. 60,00 € x 3,8 = 228,00 €

Neu       80,00 € x 380% bzw. 80,00 € x 3,8 = 304,00 €

Achtung: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar, sondern sollen den Bürgern als Hilfestellung dienen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links im Internet:

www.mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuern - Unterpunkt Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt – PDF Erläuterung anhand eines Muster-Bescheides

www.wohneigentum.nrw/beitrag/grundsteuer-einspruch

 

Simone Harnisch
Amtsleiterin Finanzen

Stadt Mücheln (Geiseltal)

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