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Geiseltalsee Bleibt Kitesurfen verboten?

Braunsbedra -

Damit der neue Geiseltalsee-Hafen Braunsbedra wie geplant am 9. Juni eröffnet werden kann, muss der Saalekreis die Allgemeinverfügung ändern. In diesem Regelwerk steht, was auf dem See erlaubt ist und was nicht. Der Entwurf dazu liegt jetzt vor. Betroffene wie die Stadt Mücheln können eine Stellungnahme abgeben. Wie sich zeigt, sind einige Punkte durchaus umstritten. Dazu gehören das Verbot von Booten mit Dieselantrieb und des Kitesurfens.

Rückblick: Die erste Freigabe für den Geiseltalsee gab es im August 2012. Sie erlaubte Bootfahren zwischen Mücheln und Braunsbedra sowie Baden in Stöbnitz. Die zweite Fassung der Allgemeinverfügung vom März 2014 machte dann Tauchen, Angeln und Surfen möglich. Freizeitkapitäne konnten erstmals im gesamten südlichen Bereich von Mücheln bis Frankleben schippern. Am Ufer Frankleben wurde nach dem Strandbad Stöbnitz die zweite Badestelle zugelassen.

Geiseltalsee: Laut neuem Entwurf wird die nutzbare Wasserfläche erneut größer

Nun wird laut dem neuen Entwurf die nutzbare Wasserfläche erneut größer. Freigegeben wird nicht nur der Bereich des Hafens Braunsbedra, sondern auch eine bisher als Wasservogelrast- und Vogelrückzugsbereich abgesperrte Zone am südöstlichen Ufer zwischen Pfännerhall und Frankleben. Aufgenommen wurde zudem eine Einstiegsstelle für Taucher südlich des Strands Frankleben, nachdem sich neben der Tauchbasis in Stöbnitz 2015 auch dort ein Tauchzentrum etablierte. Darüber hinaus wird die zulässige Länge der Boote von zehn auf nun 14,99 Meter geändert.

Die Mitglieder des Müchelner Kulturausschusses empfahlen der Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme, die Aufhebung der Begrenzung der Bootsmotorleistung auf 20 PS. Das sei unnötig, weil die maximal zulässige Geschwindigkeit auf zehn Kilometer in der Stunde beschränkt bleibe.

Ausschussmitglieder sprechen sich für die Zulassung des Kitesurfens in ausgewiesenen Flächen im Geiseltalsee aus

Zudem sprachen sich die Ausschussmitglieder für die Zulassung des Kitesurfens in ausgewiesenen Flächen aus. Die Begründung des Landkreises, die Unfallgefahr sei zu groß, wurde nicht geteilt. Die Kitesurfer gingen doch erst bei Windgeschwindigkeiten ins Wasser, bei denen andere Wassersportler längst wieder am Ufer seien.

Auch die Frage, ob künftig Boote mit Dieselantrieb zugelassen werden sollten, spielte in der Diskussion eine Rolle. Alle Mitglieder waren sich grundsätzlich einig, dass es mittlerweile zertifizierte saubere Dieselmotoren gibt, die durchaus zugelassen werden sollten. Doch der Ausschussvorsitzende Uwe Eldau (CDU) plädierte dafür, mit dieser Empfehlung bis zur nächsten Änderung der Allgemeinverfügung zu warten. Diese Dieselmotoren seien noch sehr neu auf dem Markt und sehr teuer, begründete er das. Die übrigen Ausschussmitglieder stimmten ihm zu.

Unzufrieden mit dem Entwurf sind die Mitglieder des Kitesurfvereins Geiseltalsee

Doch nicht nur im Müchelner Stadtrat wird über die neue Allgemeinverfügung diskutiert. Unzufrieden mit dem Entwurf sind die Mitglieder des Kitesurfvereins Geiseltalsee. „Der Verein hat mittlerweile trotz des bestehenden Kiteverbotes 40 Mitglieder. Das zeigt das enorme Interesse, das in unserer Region herrscht“, sagte der Vorsitzende Peter Fröhlich der MZ.

Auch die Unterstützung aller Bürgermeister der See-Anrainerkommunen sowie die ausdrückliche Empfehlung von Sachsen-Anhalts Sportminister Holger Stahlknecht (CDU), das Kitesurfen zu erlauben, hätten bisher zu keinem Umdenken geführt. „Wie kann es sein, dass diese saubere, emissionsfreie, attraktive Sportart, die ab 2020 olympisch wird, hier noch verboten ist?“, fragte er.

Der Geschäftsführer der Marina Mücheln GmbH, Thomas Weiß, wird in seiner Stellungnahme ebenfalls angesichts der 10 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung für die Aufhebung der 20-PS-Motorisierung und die Zulassung von kleinen, zertifizierten Dieselmotoren plädieren. „Die Nachfrage ist da“, begründete er das. Das Geiseltalsee-Revier werde sonst auf Dauer unattraktiv angesichts der Wasserfläche und weil es im benachbarten Leipziger Neuseenland solche Einschränkungen nicht gebe. (mz)

 

– Quelle: http://www.mz-web.de/26276714 ©2017

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