Neue Satzung Obdachlose in Mücheln sollen Gebühren zahlen
Die Stadt Mücheln will jetzt genau regeln, was bei der Nutzung ihrer Obdachlosenunterkünfte zu tun und zu lassen ist. Grund für die Aufstellung dieser Satzung sei, dass sich Ankündigungen der Gerichtsvollzieher über drohende Zwangsräumungen von Wohnungen in Mücheln häufen, sagte Hauptamtsleiter Jörg Wiegner. Tatsächlich habe es in Mücheln in den vergangenen beiden Jahren keinen Obdachlosen gegeben, der untergebracht werden musste.