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Informationen zur Natura 2000-Verordnung

Nach Abschluss eines umfangreichen Beteiligungsprozesses trat die „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt" mit Wirkung vom 21. Dezember 2018 in Kraft. Diese Verordnung dient landesweit der rechtlichen Sicherung von 26 Europäischen Vogelschutzgebieten gemäß Vogelschutz Richtlinie und 216 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und damit der Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Zur umfassenden Information zum Thema „Natura 2000 in Sachsen-Anhalt" hat das Landesverwaltungsamt eine Internetseite unter www.natura2000-lsa.de/natura-2000/ eingerichtet.

33 dieser FFH- und Vogelschutzgebiete befinden sich im Saalekreis. Unter www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/interaktive-karte/ gelangt man direkt zur interaktiven Karte der Natura 2000-Gebiete und kann prüfen, ob und wenn ja wo genau sich Schutzgebiete befinden. Der Verordnungstext, dem zu entnehmen ist, welche Regelungen (Ge- und Verbote, Erlaubnis- und Ausnahmevorbehalte) in den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten zu beachten sind, ist unter www.natura2000-sa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/LVO_N2000_Links.pdf zu finden.

Die Schutzbestimmungen der Verordnung sind für alle Eigentümer, Nutzungsberechtigten und Dritte verbindlich. Sie gelten auch für Handlungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung, die in die besonderen Schutzgebiete hineinwirken und dabei dem Schutzzweck des jeweils betroffenen besonderen Schutzgebietes zuwiderlaufen können.

Bei Rückfragen zur neuen Verordnung können gern die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes Saalekreises kontaktiert werden.

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