Öffnungszeiten im Lockdown
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 die Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungs-verordnung – 9. SARS-CoV-2-EindV) beschlossen.
Mit dieser Verordnung wurden weitergehende und deutlich schärfere Eindämmungsmaß-nahmen beschlossen, die zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten sollen.
Aufgrund dieser aktuellen Lage schließt die Stadtverwaltung Mücheln (Geiseltal) weiterhin seine Verwaltungsgebäude für den offenen Besucherverkehr.Es ist nur eine telefonische oder schriftliche Erreichbarkeit (auch per E-Mail) unter den bekannten Kontaktdaten gegeben.
Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten können im Ausnahmefall Termine vergeben werden.
Die Stadtinformation, das Museum, die Stadtbibliothek, das historische Archiv und der Jugendclub bleiben zunächst bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Bleiben oder werden Sie gesund!