Neue Rechtsverordnung tritt in Kraft
Mit der neuen Rechtsverordnung haben Besucherinnen und Besucher von Wochenmärkten sowie auf Freiflächen von Ladengeschäften und Außenverkaufsständen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiterbestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben und nicht erst auf eine Anweisung des Gesundheitsamtes warten. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt umgehend vom Getesteten über das positive Ergebnis zu informieren:
Telefon: 03461 402727
E-Mail:
Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen.
Landrat Hartmut Handschak (parteilos) appelliert mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen im Saalekreis noch einmal an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. „Es ist wichtig, dass Sie den Lockdown ernst nehmen und soweit es Ihnen möglich ist, soziale Kontakte vermeiden. Wir müssen gemeinsam die Verbreitung des Virus unterbinden“.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.saalekreis.de/de/coronavirus.html