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Neue Digitalfunkgeräte an die Feuerwehren der Stadt Mücheln (Geiseltal) verteilt

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Neue Digitalfunkgeräte an die Feuerwehren der Stadt Mücheln (Geiseltal) verteilt

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Mücheln (Geiseltal) am 16. September 2020 wurde der Beschluss zur Vergabe zur Lieferung von Digitalfunk für die Freiwillige Feuerwehr gefasst. Den zur Lieferung von 36 Stück Handsprechfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr wurde an die Firma

SELECTRIC Telekommunikations- und Sicherheitssysteme GmbH aus Staßfurt vergeben.

 

In den Jahren 2009/2010 wurden im Rahmen eines Sonderprogramms durch das Land Sachsen-Anhalt den Kommunen des Landes u. a. Handsprechfunkgeräte des Typs Sepura SRH

3900 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kommunen des Landkreises Saalekreis erhielten

insgesamt 800 solcher Geräte.

Da diese Endgeräte nicht mehr produziert und auch keine neuen Updates entwickelt werden ist es nicht möglich, neue Softwareversionen auf die Endgeräte aufzuspielen. Die Ausnahmegenehmigung des Endgerätezertifikats für das Sepura SRH 3900 wird über den 31.12.2020 hinaus nicht verlängert, sodass diese Geräte ab dem 01.01.2021 nicht

mehr zertifiziert und demzufolge auszutauschen sind.

 

Das Land Sachsen-Anhalt fördert entsprechend einer Rundverfügung des Landesverwaltungs-

amtes vom 18.02.2019 den Austausch mit einer Zuwendung i. H. v. 400,- EUR je auszutauschendem Gerät.

In seiner Sitzung am 08.05.2019 beschloss der Kreistag mit Beschluss-Nr: 289-29/19, insgesamt 80.000,- EUR zur Unterstützung der Kommunen zum Austausch dieser Geräte zur Verfügung zu stellen. Den Kommunen wird dementsprechend eine zusätzliche kreisliche Zuwendung i. h. v. 100,- EUR je auszutauschendem Gerät gewährt.

Der Stadt Mücheln (Geiseltal) wurden mit Bescheid vom 22.06.2020 für die Durchführung Sonderförderung Digitalfunk; Ersatzbeschaffungen von Handsprechfunkgeräten für die Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt, Fördermittel in Höhe von 14.400,00 EUR bewilligt.

Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Beschaffung von 36 Digitalhandfunkgeräten inklusive Zubehör und Software zur Nutzung im Rahmen der Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA).

 

Die Handsprechfunkgeräte von Sepura Typ SC 2020, können aus dem vom Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Rahmenvertrag zu günstigen Konditionen abgerufen werden. Damit können mehr als 50 Prozent der Kosten durch das Land gefördert werden.

 

Die Gesamtkosten der Beschaffung belaufen sich auf 26.714,39 EURO.

 

 

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