Nachweisversendung für Genesene
Der Versand der Genesungsschreiben konnte am 14.05.2021 abgeschlossen werden.
Mit der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 vom 8. Mai 2021 hatte die Bundesregierung die Einschränkungen für Genesene und Geimpfte reduziert.
Das Gesundheitsamt hat über die vorhandene Fachsoftware inzwischen für alle Personen, die seit März 2020 mit einem PCR-Test auf SARS-CoV-2 positiv getestet und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, ein Nachweisschreiben erstellt und versandt.
Dies betrifft alle Personen, für die bis zum 12.05.2021 ein Befund vorlag. Leider kann es aufgrund technischer Gegebenheiten passieren, dass einige Schreiben doppelt versandt wurden und dass auch inzwischen verstorbene Personen, wenn diese nicht an COVID-19 verstorben sind, als Empfänger angeschrieben wurden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bedauern dies sehr und bitten um Verständnis und Entschuldigung.
Für alle ab 13.05.2021 positiv getesteten Personen wird das Genesungsschreiben zeitnah und unaufgefordert zugestellt. Voraussetzung ist, dass der positive PCR- Befund dem Gesundheitsamt vorliegt. Hier kann es gelegentlich noch immer zu leichten Verzögerungen kommen. Da die Inanspruchnahme von Erleichterungen frühestens 28 Tage nach der Infektion erfolgen kann, hat dies aber keine direkten Auswirkungen.
Der Nachweis über eine zurückliegende COVID-19-Infektion dient der Inanspruchnahme der nunmehr gesetzlich festgelegten Erleichterungen für Genesene. Zudem ist für bereits Genesene nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine statt zwei Impfdosen ausreichend, um den Schutz vor einer erneuten Infektion mit COVID-19 zu gewährleisten. Diese sollte in der Regel 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung durchgeführt werden. Auch wenn mehr als 6 Monate vergangen sind, reicht eine Impfstoffdosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus.