Bundes-Notbremse außer Kraft
Quelle: saalekreis.de
Ab Pfingstmontag, den 24.05.2021 treten die Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ außer Kraft und die Regelungen der 12. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind maßgebend.
Am Dienstag, den 25.05.2021 tritt die 13. Eindämmungsverordnung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, mit weitergehenden Lockerungen in Kraft.
Im Saalekreis werden somit folgende Maßnahmen zu Pfingstmontag wirksam:
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
Ab Pfingstmontag gelten die Kontaktbeschränkungen der 12. Eindämmungs-verordnung des Landes. Es dürfen demnach Personen eines Hausstandes mit bis zu maximal fünf Personen eines weiteren Haustandes zusammentreffen. Bei der Berechnung bleiben Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu einem der beiden Hausstände gehören, unberücksichtigt. Nicht betroffen von den Kontaktbeschränkungen sind Personen, die nachweislich einen vollständigen Impfschutz vorliegen haben oder bereits nachweislich genesen sind.
Die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr entfällt.
Gastronomie
Gaststätten können Pfingstmontag ihre Gäste an Tischen im Außenbereich bewirten.
Freizeit und Kultur
Kulturelle Angebote sind zu Pfingstmontag ausschließlich im Freien möglich (die Anzahl der Besucher ist auf höchstens 100 Personen begrenzt). Literaturhäuser, Theater und Konzerthäuser können diese z.B. umsetzen. Badeanstalten können ebenso ihre Außenbereiche für Gäste öffnen.