"Härtefallhilfen" des Landes Sachsen-Anhalt
Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige. Wer aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt und dennoch infolge der Corona-Pandemie in der wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, kann diese Hilfen beantragen. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Der Antrag ist durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über www.haertefallhilfen.de/sachsen-anhalt einzureichen. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.
Falls Sie bisher noch keinen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, können sie diese hier finden:
Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Steuerberater-Suchservice der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Richtlinie Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt
Den Antrag können Sie hier stellen