Nachfolger*in für unsere Schiedsstelle gesucht
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über strittige Rechtsangelegenheiten hat die Stadt Mücheln (Geiseltal) entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine Schiedsstelle eingerichtet. Zum Bezirk dieser Schiedsstelle gehört die Stadt Mücheln (Geiseltal) mit allen Ortsteilen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen oder Schiedsmännern wahrgenommen. Diese Schiedspersonen müssen eine Eignung in ihrer Person für dieses Amt mitbringen. Formell sind eine Hauptwohnung im Gemeindegebiet und das Wahlrecht sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres Voraussetzungen für eine Wahl durch den Stadtrat. Eine Amtszeit von fünf Jahren ist die Regel.
Eine Kandidatur für eine weitere Amtszeit ist möglich. Die gewählte Schiedsperson muss eine Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Merseburg erhalten. Der Direktor des Amtsgerichtes beruft die Schiedsperson in ihr Amt und verpflichtet sie, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Selbstverständlich gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit der Schiedspersonen eine Schweigepflicht über alle Angelegenheiten, die ihr im Bezug auf ihr Amt zur Kenntnis gekommen sind.
Unsere Schiedsstelle ist z. Z. mit Frau Kruppa besetzt. Wir suchen Nachfolger. Wer Interesse am Schiedsamt hat, meldet sich bitte schriftlich unter Angabe von Adresse und Geburtsdatum sowie einem kurzen Abriss des Berufslebens bei der
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Stichwort: Schiedsstelle
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
bis zum 20.08.2021.