Zugang weiterhin nur mit Termin und 3G-Nachweis
Auch im Februar gilt die Terminvergabe sowie 3G-Regel in allen Verwaltungsgebäuden. Das bedeutet, dass zu jedem Besuch ein aktueller Corona-Nachweis vorzuzeigen ist:
- Schnelltest (aus einem Testzentrum und nicht älter als 24h)
- PCR-Test (nicht älter als 48h)
- Impfnachweis (2. oder 3. Impfung)
- Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
Eine Übersicht aller Ämter samt Telefonnummern und Mailadressen findet man hier: muecheln.de/aemter