Information der Stadtverwaltung Mücheln (Geiseltal) zur Hundesteuer 2023
Information der Stadtverwaltung Mücheln (Geiseltal) zur Hundesteuer 2023
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Mücheln (Geiseltal), beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 07.11.2022, gelten ab dem 01.01.2023 die folgenden Hundesteuersätze:
- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 80,00 €
- für den dritten Hund 120,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund 200,00 €
- für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund 250,00 €
Daher erhält jeder Steuerschuldner im Februar 2023 einen neuen Hundesteuerbescheid. Die Hundesteuerbescheide ergehen als Dauerbescheide/Mehrjahresbescheide, die auch für die Folgejahre gültig sind. Nur bei Änderungen der Festsetzungsgrundlagen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Die gültige Hundesteuersatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mücheln (Geiseltal) unter dem Link muecheln.de/rechtsgrundlagen