Führungszeugnis beantragen
Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen
- einfache Führungszeugnisse und
- erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Voraussetzung zur Beantragung
Sie wohnen in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen und sind hier gemeldet
Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen.
Mindestalter: 14 Jahre
Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
Persönliche Antragstellung
Vor Ort: persönliche Vorsprache
Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
Gebühr (13,00 €)