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Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind

 

- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder

- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).

 

Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen

 

- einfache Führungszeugnisse und

- erweiterte Führungszeugnisse

 

Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Voraussetzung zur Beantragung

  • Sie wohnen in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen und sind hier gemeldet

    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen.

  • Mindestalter: 14 Jahre

    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.

  • Persönliche Antragstellung

    • Vor Ort: persönliche Vorsprache

    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.

  • Gebühr (13,00 €)

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